Mitte Oktober 2019 trafen sich in den frühen Morgenstunden bei Templin Hundeführer,
JGHV Richter, Jagdhornbläser und Helfer zur Durchführung einer Brauchbarkeitsprüfung.
Geprüft wurde nach der Jagdhundebrauchbarkeitsverordnung (JagdHBV) von
Brandenburg. Auf dieser Grundlage wurde der Landesjagdverband Brandenburg e.V. im
Jahr 2005 vom damals zuständigen Ministerium für ländliche Entwicklung, Umwelt und
Verbraucherschutz mit der Durchführung und Organisation der Prüfungen sowie mit der
Anerkennung der Gleichwertigkeit von in anderen Bundesländern abgelegten Brauchbar-
keitsprüfungen beauftragt. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, arbeitet der
LJV sehr eng mit den Jagdgebrauchshundevereinen, die in Brandenburg in der Jagd-
kynologischen Vereinigung Brandenburg-Berlin e.V. organisiert sind, zusammen.
Die diesjährige Brauchbarkeitsprüfung im Herbst 2019 wurde vom Lausitzer JGV e.V.
unter der Prüfungsleitung von Frau Ilka Becker aus der Uckermark in bewährter Weise
durchgeführt.

 

 

 

Schon im Vorfeld waren sehr zahlreich die Meldungen eingegangen. In erster Linie
meldeten Hundeführer ihre Jagdhunde aus der Region, aber auch aus Sachsen,
Sachsen-Anhalt, Niedersachsen, Hessen, Berlin und Mecklenburg waren Gespanne
angereist. Bei der Brauchbarkeitsprüfung, die für alle zugelassenen Jagdhunderassen
offen ist, zeigt sich immer wieder die Vielfältigkeit der zu prüfenden Hunde.
So waren diesmal Steirische Rauhhaarbracken, Schweizer Niederlaufhunde,
Pudelpointer, Weimaraner/Langhaar, Deutsch Drahthaar, Beagle, Deutsch Wachtel,
Deutsch Kurzhaar und ein Hannoverscher Schweißhund zur Prüfung erschienen.

 

 

Von den Schweizer Niederlaufhunden waren zwei Vertreter der Berner Niederlaufhunde,
zwei der Schwyzer Niederlaufhunde, eine Luzerner Niederlaufhündin und eine Jura
Niederlaufhündin am Start. Sie konnten alle ihre Brauchbarkeit für die Praxis unter
Beweis stellen. Weidmannsheil an dieser Stelle noch mal !

 

   

 

                                         Die Suchenleitung der Prüfung sagt ein herzliches Weidmannsdank...

  •                                           - beim Kommunalforst von Templin, dem Revierförster für die Überlassung des
                                                Prüfungsreviers um Gandenitz

  •                                           - bei den Richtern, Revierführern und allen Helfern, die zu einem gelungenem
                                                und fairen Prüfungsverlauf   beigetragen haben

  •                                           - bei den Jagdhornbläsern und Jagdhornbläserinnen für die Signale zur Begrüßung,
                                                nachfolgenden Begleitung auf den Fährten und das brauchtumsgerechte
                                                Verblasen des Wildes

  •                                           - bei der freundlichen und sehr gemütlichen Gastwirtschaft „Zur Linde“ inmitten des
                                                Prüfungsrevieres für das  wohlschmeckende Schüsseltreiben

  •                                           - bei den Hundeführerinnen und Hundeführern, die sich mit ihren Jagdkameraden
                                                unter hohem zeitlichem und persönlichem Einsatz auf diese Prüfung vorbereitet
                                                und den Mut haben, sich dieser Prüfung zu stellen, damit sie  das geschichtliche
                                                und kulturelle, uns anvertraute Erbe der Jagd und gerechter Schweißhundeführung
                                                erhalten, weitergeben und dabei gleichzeitig der Jagd, dem Wild und unserer
                                                Gesellschaft dienen. Sie werden zukünftig  die gesetzlichen und ethischen Ver-
                                                pflichtungen zur weidgerechten Jagdausübung unter Berücksichtigung elementarer
                                                Erfordernisse des Tierschutzes erfüllen können.


 


 
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